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die bezahlung erfolgt zu beginn der vereinbarten benutzungsdauer, eventuelle mehrkosten (verspätete rückgabe, mehr-kilometer etc.) sind unmittelbar nach rückgabe des fahrzeuges fällig. der benutzer erhält das fahrzeug in ordnungsgemäßen sauberen und fahrbereiten zustand inkl. verbandspaket, pannendreieck und warnweste. er verpflichtet sich, das fahrzeug pfleglich zu behandeln und es bei der stelle zurück zugeben, bei der er es übernommen hat. den treibstoff stellt der benutzer. das fahrzeug wird unbetankt übergeben und kann mit jedem beliebigen tankstand zurückgegeben werden, sofern die warn-kontrolle für den treibstoffstand nicht aufleuchtet. leuchtet diese, so hat der benutzer einen betrag von € 10,- zu bezahlen. ein ersatz für die kosten der betankung seitens smartverleih salzburg peter golser ist ausgeschlossen. der benutzer darf mit dem fahrzeug nicht ins ausland fahren (ausgenommen deutsches eck). der benutzer muss das fahrzeug selbst lenken. bei fahrzeugübernahme erhält die übergebende stelle einsicht in den führerschein des benutzers und muss diesen kopieren.

der benutzer ist verantwortlich für eine verkehrswidrige benutzung des fahrzeuges sowie für jegliche schäden die durch ihn
verursacht werden. voraussetzung für die anmietung eines fahrzeuges ist, dass der benutzer das 18. lebensjahr vollendet
hat und im besitz eines gültigen, von einer behörde eines mitgliedstaates der europäischen union (eu oder ewr) ausge-stellten führerscheines der (österreichischen) gruppe b ist. die firma smartverleih salzburg peter golser ist berechtigt, auch
ohne angabe von gründen die übergabe des fahrzeuges zu verweigern.

das fahrzeug ist auf die firma peter golser zugelassen und versichert. durch bezahlung eines betrages in höhe von € 5,-
pro tag kann der benutzer das schadensrisiko mit einer selbstbeteiligung von maximal € 250,- begrenzen (sonst € 7.500,--). die selbstbeteiligung ist sofort nach jedem schadensfall der nicht durch versicherung dritter gedeckt ist, an die übergebende stelle zu zahlen.

das entgeld ist der im umseitigen benutzungsvertrag ausgewiesene betrag. bei überschreitung der angeführten frei-
kilometer ist pro mehrkilometer ein betrag von € 0,30 bei rückgabe des fahrzeuges zu entrichten.

mit seiner unterschrift bestätigt der benutzer, dass er die oben angeführten vertragsbestandteile und die „allgemeinen beding-ungen zum fahrzeug-benutzungsvertrag“ gelesen und anerkannt hat.

allgemeine bedingungen zum fahrzeug-benutzungsvertrag

1. entgeld: preis für die benutzung ist ein tagessatz. als tag gilt der zeitraum ab abholung fortan laufend mit 24 stunden. die fahrzeuge können werktags zu den geschäftszeiten abgeholt und zurück gegeben werden. die miete wird bei übernahme des fahrzeuges berechnet und ist inkl. gesetzlich vorgeschriebenen steuern und gebühren ohne jeden abzug sofort zur zahlung fällig. der benutzer ist nicht berechtigt, mit behaupteten, von smartverleih salzburg peter golser bestrittenen gegen-forderungen gegen die zahlungsansprüche von smartverleih salzburg peter golser aufzurechnen, oder die rückgabe des fahrzeuges aus irgendwelchen gründen zu verweigern.

2. übernahme/rückgabe: die rückgabe des fahrzeuges hat am tage des endes der mietdauer pünktlich am ort der über-
nahme zu den bekannten geschäftszeiten zu erfolgen. die firma smartverleih salzburg peter golser ist jederzeit ohne angabe von gründen berechtigt das mietobjekt zurückzuverlangen und im falle des verzuges durch den kunden auf dessen kosten in besitz zu nehmen. das fahrzeug wird gereinigt übergeben und muss gereinigt retourniert werden, ansonsten ist eine reinigungspauschale von € 20,- unverzüglich vom benutzer zu entrichten . bei verspäteter rückgabe hat der benutzer einen betrag von € 10,- je angefangene halbe stunde bis zum tagessatz von € 50,- zu bezahlen.

3. fahrzeugbenutzung und –behandlung: der kunde hat das fahrzeug rücksichtsvoll zu fahren und so zu behandeln, als wäre es sein eigenes. motoröl, kühlwasser und reifendruck sind ständig zu kontrollieren. im fahrzeug ist rauchverbot. im falle des zuwiderhandeln ist der kunde zum uneingeschränkten schadenersatz verpflichtet. das fahrzeug darf nicht für gewerbliche
personentransporte verwendet werden. die teilnahme an motorsportlichen veranstaltungen ist verboten. überhaupt ist es dem kunden untersagt, das fahrzeug an dritte personen, wenn auch nur vorübergehend, weiterzugeben.

4. verhalten bei unfall: sollte der benutzer an einem schadensfall beteiligt sein, so ist von ihm ausnahmslos das im fahrzeug befindliche internationale schadensformular vollständig auszufüllen. vom unfall selbst ist die firma smartverleih salzburg
peter golser unverzüglich zu unterrichten und zur unfallaufnahme die zuständige sicherheitsdienststelle auf eigene kosten, auch wenn keine personenschäden vorliegen, bei zuziehen. unabhängig vom verschulden verpflichtet sich der kunde sämt-
liche schäden, die nicht durch die aufrechten haftpflicht- und kaskoversicherungen gedeckt sind, so im besonderen den
selbstbehalt und eingetretene wertminderung zu tragen. überdies garantiert er, die firma smartverleih salzburg peter golser
aus regressansprüchen dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten. fälle, wo die versicherung zwar regulieren muss
jedoch aufgrund gesetzlicher bestimmungen zum regress gegen den benutzer greifen kann, berühren die firma smart-
verleih salzburg peter golser nicht. für unfallschäden am fahrzeug, die durch trunkenheit oder übermüdung am steuer, überlassung des steuers an dritte, nicht lenkungsberechtigte personen oder sonstige grobe fahrlässigkeit hervorgerufen werden, haftet alleine der benutzer.

5. sonstiges: für sämtliche wie immer gearteten verkehrs- und verwaltungsübertretungen haftet ausschließlich der benutzer.
der benutzer bestätigt und erklärt mit der unterfertigung dieses vertrages, die firma smartverleih salzburg peter golser aus allen wie immer gearteten ansprüchen dritter schad- und klaglos zu halten. abänderungen oder ergänzungen dieser vereinbarung bedürfen zu ihrer rechtswirksamkeit der gesonderten schriftlichen zustimmung von smartverleih salzburg peter golser. mündliche nebenabreden bestehen nicht. mit seiner unterschrift anerkennt der kunde ausdrücklich die vorgenannten bedingungen und bestätigt weiters die ordnungsgemäße übernahme des fahrzeuges samt zubehör. für streitigkeiten aus diesem vertrag ist das sachlich zuständige gericht am sitz der firma smartverleih salzburg peter golser zuständig

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